Dienstleistungen unseres Ingenieurbüros
Wir bieten sämtliche Leistungen gemäß HOAI "Leistungen bei der Tragwerksplanung" sowie die "Leistungen bei Ingenieurbauwerken" an.
Sie als Auftraggeber erhalten eine umfassende und qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung angefangen bei
der ersten Handskizze bis zur finalen Projektdokumentation. Dabei legen wir größten Wert auf eine wirtschaftliche
und schnelle Bearbeitung der Anforderungen und Wünsche des Bauherrn.
Sämtliche statische Berechnungen werden selbstverständlich immer prüffähig nach dem neusten Stand der Normung aufgestellt.
pläne sowie Holz- und Stahlkonstruktionspläne an.
Zur Umsetzung des baubehördlichen erforderlichen Brandschutznachweises erstellen wir für alle Gebäudeklassen,
sowohl für Neubauten als auch jegliche Bestandseingriffe den hierzu notwendigen Nachweis des vorbeugenden
Brandschutzes inklusive der zugehörigen Brandschutzpläne.
Im Rahmen der Tragwerksplanung fertigen wir den Nachweis der Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile.
Weiterhin fertigen wir Feuerwehr-Einsatzpläne sowie Flucht- und Rettungswegpläne.
Wir beurteilen Abweichungen von den Vorschriften und bearbeiten die dazugehörigen Anträge auf Abweichung.
Der bauliche Schallschutz hat vorrangig die Aufgabe, Menschen in Gebäuden vor unzumutbaren Schalleinwirkungen
zu schützen. Wir erbringen diesem Sachverhalt entsprechend alle erforderlichen ingenieurtechnischen Leistungen in
der Bemessung und Bewertung des Schallschutzes.
Wir erstellen für sie Schallschutznachweise für Wohngebäude sowie Konzepte der Gebäudehülle zur Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen und ermitteln bauteilbezogene Schallschutzkennwerte.
Gerne unterstützen wir Sie bei energetischen Sanierungen oder bei der Planung von energetisch besonders effizienten Neubauten indem wir beratend zur Seite stehen und die erforderlichen Nachweise zur Erlangung von Fördermitteln führen.
Wärmeschutznachweise sind nach der jeweiligen Landesbauordnung und den Maßgaben der EnEV bei Neubauten und umfangreicheren Modernisierungen anzufertigen. Zumeist verlangt die örtliche Baubehörde die Einreichung des Wärmeschutznachweises mit dem Bauantrag oder innerhalb einer kurzen Frist nach Baubeginn.
Der Wärmeschutznachweis besteht im Regelfall aus einem Energieausweis nach §16 EnEV und einer ausführlichen Dokumentation des Rechenganges. Der Energieausweis kann selbstverständlich auch für die Vermietung und den Verkauf
des Gebäudes genutzt werden.